Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, unterliegen Berufsfelderkundungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schüler sind auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Berufsfelderkundung unfallversichert.
Darüber hinaus sind die Schüler haftpflichtversichert
• über die Berufsgenossenschaft des Betriebes
• über eine mögliche Haftpflichtversicherung der Eltern
• wenn die ersten beiden Punkte nicht greifen, über den Schulträger.